§140a SGB V — Besondere Versorgung (Selektivverträge)
§140a erlaubt Krankenkassen, Direktverträge mit Leistungserbringern abzuschließen, außerhalb des Kollektivvertrags. Damit lassen sich strukturierte Versorgungsprogramme mit klar definierten Modulen aufsetzen – etwa:
- Ein Vorsorgeprogramm „Stoffwechsel-Check 35+” mit Home-Blutbild, telemedizinischem Befundgespräch und ärztlicher Empfehlung.
- Ein Verlaufsprogramm für Versicherte mit metabolischen Risikofaktoren – wiederkehrende Diagnostik, KI-gestützte Trenddarstellung, ärztliche Begleitung.
Beispiel aus dem Probatix-Portfolio: Im Programm für die KKH wird genau dieser Mechanismus genutzt – Versicherte werden direkt in einen strukturierten Diagnostik-Workflow eingebunden, vom Kit-Versand bis zum digitalen Befund.
Was die Kasse für ein solches Programm braucht:
- Konzept — Indikation, Ziel, Module, Abrechnungslogik.
- Leistungserbringer — wer erbringt die ärztliche Leistung, wer die Diagnostik.
- Versicherteneinschreibung — DSGVO-konformes Onboarding und Einwilligungserklärung.
- Evaluation — definierte KPIs (Teilnahmequote, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit).
Probatix liefert in solchen Verträgen das Diagnostik-Modul: Kit-Versand, Labor-Auswertung, strukturierten Befund. Aussteuerung in das Telemedizin- oder Vertragsarzt-Modul über die API.
§25 SGB V — Früherkennung
§25 verpflichtet die GKV zu definierten Früherkennungsmaßnahmen. Hier eröffnet Home-Testing einen zentralen Hebel: Die Inanspruchnahme-Quote vieler regulärer Vorsorgeangebote ist niedrig, weil ein Praxisbesuch erforderlich ist. Wenn das Kit per Post kommt, fällt diese Hürde.
Konkret im Probatix-Portfolio:
- Darmkrebs-Früherkennung über das immunchemische iFOBT-Verfahren (okkultes Blut im Stuhl, Home-Kit).
- HPV-Risikotyp-Test als Selbst-Abstrich für die Zervix-Karzinom-Vorsorge.
- PSA-Screening für die Früherkennung des Prostatakarzinoms – als bundesweit erstes Home-Sampling-Programm für PSA in Deutschland.
- Diabetes-Screening über HbA1c per Flüssigkapillarblut.
- In Vorbereitung: Lipoprotein(a) [Lp(a)] für die kardiovaskuläre Risikostratifizierung.
§20a SGB V — Gesundheitsförderung
§20a erlaubt Kassen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu finanzieren. Diagnostik mit Empfehlungen ist hier ein echtes Differenzierungsmerkmal:
- Versichertenbindung — ein hochwertiger Health-Check als Mehrwertangebot.
- Datenbasierte Empfehlungen — individualisierte Hinweise auf Basis tatsächlicher Werte.
- Programm-Anker — Diagnostik als Einstiegspunkt für strukturierte Folgeprogramme (z. B. Ernährungsberatung, Bewegung).
§20b SGB V — Behandlungssteuerung
§20b regelt die datenbasierte Versorgungssteuerung über valide Biomarker. Konkret: Wer früh weiß, dass eine Versicherte ein erhöhtes Risikoprofil hat, kann früh intervenieren – und teure Spätfolgen vermeiden.
Anwendungsbeispiele:
- Risikostratifizierung — kardiovaskuläres Risiko über Lipidprofil + HbA1c + hsCRP.
- Therapietreue-Monitoring — z. B. Blutzucker-Verläufe bei Diabetikern.
- Steuerung in spezifische Programme — auffällige Werte triggern automatische Einschreibung in ein passendes Folgeprogramm.
Voraussetzungen & Selektivvertrags-Logik
Ein Selektivvertrag entsteht typischerweise so:
- Programmidee — die Kasse definiert Indikation, Zielgruppe, Versorgungsziel.
- Leistungserbringer-Kette — wer macht Diagnostik, wer Telemedizin, wer ärztliche Versorgung.
- Konzept & Wirtschaftlichkeit — Modulpläne, Vergütung pro Modul, KPI-Definition.
- Vertragsentwurf — Rechtsabteilungen klären Details (Datenschutz, Haftung, Ausschluss).
- Pilot / Roll-out — meist mit kleiner Kohorte starten, dann skalieren.
Probatix-Rolle: Wir liefern Diagnostik als skalierbares Modul. Sie behalten die Programmhoheit, wir tragen die Infrastruktur-Last.
Wie Probatix die Umsetzung trägt
- White-Label — Kits und Befunde im Branding der Kasse oder des Programms.
- Akkreditierte Labore — EU-Auswertung, ISO 15189.
- EU-Datenverarbeitung — DSGVO-konform, keine US-Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage.
- Aussteuerung — automatisierte Übergabe auffälliger Befunde an Telemedizin oder Vertragsärzte (§116b, §117).
Hinweis
Dieser Artikel beschreibt die Logik allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Vertragsgestaltung gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung – wir liefern dafür die operative und technische Grundlage.