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Prävention finanzieren: Erstattungs- und Versorgungsmodelle für Diagnostik nach SGB V

Probatix-gestützte Diagnostik lässt sich über mehrere SGB-V-Modelle finanzieren – allen voran Selektivverträge nach §140a – und niedrigschwellig in Präventionsprogramme einbetten. Dieser Artikel ordnet die relevanten Paragrafen, zeigt typische Anwendungsmuster und skizziert, wie eine Umsetzung in der Praxis aussieht. Keine Rechtsberatung.

Von Dr. Daniel Werner

§140a SGB V — Besondere Versorgung (Selektivverträge)

§140a erlaubt Krankenkassen, Direktverträge mit Leistungserbringern abzuschließen, außerhalb des Kollektivvertrags. Damit lassen sich strukturierte Versorgungsprogramme mit klar definierten Modulen aufsetzen – etwa:

  • Ein Vorsorgeprogramm „Stoffwechsel-Check 35+” mit Home-Blutbild, telemedizinischem Befundgespräch und ärztlicher Empfehlung.
  • Ein Verlaufsprogramm für Versicherte mit metabolischen Risikofaktoren – wiederkehrende Diagnostik, KI-gestützte Trenddarstellung, ärztliche Begleitung.

Beispiel aus dem Probatix-Portfolio: Im Programm für die KKH wird genau dieser Mechanismus genutzt – Versicherte werden direkt in einen strukturierten Diagnostik-Workflow eingebunden, vom Kit-Versand bis zum digitalen Befund.

Was die Kasse für ein solches Programm braucht:

  • Konzept — Indikation, Ziel, Module, Abrechnungslogik.
  • Leistungserbringer — wer erbringt die ärztliche Leistung, wer die Diagnostik.
  • Versicherteneinschreibung — DSGVO-konformes Onboarding und Einwilligungserklärung.
  • Evaluation — definierte KPIs (Teilnahmequote, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit).

Probatix liefert in solchen Verträgen das Diagnostik-Modul: Kit-Versand, Labor-Auswertung, strukturierten Befund. Aussteuerung in das Telemedizin- oder Vertragsarzt-Modul über die API.

§25 SGB V — Früherkennung

§25 verpflichtet die GKV zu definierten Früherkennungsmaßnahmen. Hier eröffnet Home-Testing einen zentralen Hebel: Die Inanspruchnahme-Quote vieler regulärer Vorsorgeangebote ist niedrig, weil ein Praxisbesuch erforderlich ist. Wenn das Kit per Post kommt, fällt diese Hürde.

Konkret im Probatix-Portfolio:

  • Darmkrebs-Früherkennung über das immunchemische iFOBT-Verfahren (okkultes Blut im Stuhl, Home-Kit).
  • HPV-Risikotyp-Test als Selbst-Abstrich für die Zervix-Karzinom-Vorsorge.
  • PSA-Screening für die Früherkennung des Prostatakarzinoms – als bundesweit erstes Home-Sampling-Programm für PSA in Deutschland.
  • Diabetes-Screening über HbA1c per Flüssigkapillarblut.
  • In Vorbereitung: Lipoprotein(a) [Lp(a)] für die kardiovaskuläre Risikostratifizierung.

§20a SGB V — Gesundheitsförderung

§20a erlaubt Kassen, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu finanzieren. Diagnostik mit Empfehlungen ist hier ein echtes Differenzierungsmerkmal:

  • Versichertenbindung — ein hochwertiger Health-Check als Mehrwertangebot.
  • Datenbasierte Empfehlungen — individualisierte Hinweise auf Basis tatsächlicher Werte.
  • Programm-Anker — Diagnostik als Einstiegspunkt für strukturierte Folgeprogramme (z. B. Ernährungsberatung, Bewegung).

§20b SGB V — Behandlungssteuerung

§20b regelt die datenbasierte Versorgungssteuerung über valide Biomarker. Konkret: Wer früh weiß, dass eine Versicherte ein erhöhtes Risikoprofil hat, kann früh intervenieren – und teure Spätfolgen vermeiden.

Anwendungsbeispiele:

  • Risikostratifizierung — kardiovaskuläres Risiko über Lipidprofil + HbA1c + hsCRP.
  • Therapietreue-Monitoring — z. B. Blutzucker-Verläufe bei Diabetikern.
  • Steuerung in spezifische Programme — auffällige Werte triggern automatische Einschreibung in ein passendes Folgeprogramm.

Voraussetzungen & Selektivvertrags-Logik

Ein Selektivvertrag entsteht typischerweise so:

  1. Programmidee — die Kasse definiert Indikation, Zielgruppe, Versorgungsziel.
  2. Leistungserbringer-Kette — wer macht Diagnostik, wer Telemedizin, wer ärztliche Versorgung.
  3. Konzept & Wirtschaftlichkeit — Modulpläne, Vergütung pro Modul, KPI-Definition.
  4. Vertragsentwurf — Rechtsabteilungen klären Details (Datenschutz, Haftung, Ausschluss).
  5. Pilot / Roll-out — meist mit kleiner Kohorte starten, dann skalieren.

Probatix-Rolle: Wir liefern Diagnostik als skalierbares Modul. Sie behalten die Programmhoheit, wir tragen die Infrastruktur-Last.

Wie Probatix die Umsetzung trägt

  • White-Label — Kits und Befunde im Branding der Kasse oder des Programms.
  • Akkreditierte Labore — EU-Auswertung, ISO 15189.
  • EU-Datenverarbeitung — DSGVO-konform, keine US-Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage.
  • Aussteuerung — automatisierte Übergabe auffälliger Befunde an Telemedizin oder Vertragsärzte (§116b, §117).

Hinweis

Dieser Artikel beschreibt die Logik allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Konkrete Vertragsgestaltung gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung – wir liefern dafür die operative und technische Grundlage.

FAQ

Häufige Fragen

Über welche SGB-V-Paragrafen lässt sich Diagnostik finanzieren?

Die häufigsten Wege: §140a (Besondere Versorgung / Selektivverträge), §25 (Früherkennung), §20a (Gesundheitsförderung), §20b (Behandlungssteuerung). Welcher Paragraf trägt, hängt vom Versorgungsziel ab – Vorsorge, Primärprävention, Behandlungspfad oder Therapiebegleitung.

Was ist ein Selektivvertrag nach §140a?

Ein Direktvertrag zwischen einer Krankenkasse und Leistungserbringern außerhalb des Kollektivvertrags. Damit lassen sich strukturierte Programme mit definierten Modulen, Indikationen und Abrechnungslogik aufsetzen – z. B. ein Vorsorgeprogramm mit Home-Sampling, Telemedizinkonsil und Verlaufs-Diagnostik.

Senkt Home-Testing die Inanspruchnahme-Hürde?

Ja, deutlich. Wer keinen Praxistermin braucht und das Kit per Post zugestellt bekommt, nimmt Angebote häufiger wahr – insbesondere in unterversorgten Regionen oder bei niedrigschwelligen Zielgruppen. Mehr dazu im Artikel zu den Vorteilen von Home-Sampling.

Erhalten wir eine Wirtschaftlichkeitsanalyse?

Ja. Basierend auf Ihrer Versichertenstruktur erstellen wir eine individuelle Modellrechnung – mit Kostenschätzungen, Skalierungsszenarien und passenden Finanzierungswegen. Keine Rechtsberatung – die ergänzt die rechtliche Prüfung Ihrer Hausjuristen.

Nächster Schritt

Diagnostik in 2 – 6 Wochen live.

Persönliches Gespräch. Keine Verkaufsmasche. Wir prüfen mit Ihnen, ob Probatix für Ihr Programm passt – und sagen es offen, wenn nicht.